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 Bevor eine geplante Reise ins Ausland startet, sollte man sich auch um die negativen Seiten des Reisens Gedanken machen. Was tun z.B. bei Krankheit? Was passiert wenn ich mir das Bein breche, wie wird dann der Rücktransport gestaltet?

Wie sieht die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkassen
im Ausland aus?
  • Von der Krankenkasse kann man sich für Reisen ins Ausland der EU eine so genannte European Health Insurance Card (EHIC) ausstellen lassen, es besteht Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen nach den für das Land der Inanspruchnahme geltenden Vorgaben. Es kann allerdings vorkommen, dass Ärzte u.a. im Ausland die Anspruchsbescheinigung bzw. die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptieren und eine Rechnung ausstellen, die sofort zu begleichen ist. Die Rechnung wird meist auf Grund höherer Gebührenssätze von der Krankenkasse nur teilweise erstattet.
  • Nach § 60 Abs. 4 SGB V wird der Krankenrücktransport aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht von der Krankenkasse zu übernommen.
Private Zusatzversicherung:

Die private Auslandskrankenversicherung kommt in vielen Fällen für die Kosten auf, die von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht bezahlt werden. Zu den Leistungen der Zusatzversicherung zählen u.a. ambulante und stationäre Heilbehandlungen,  Zahnbehandlungen, Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste, ärztlich verordneter Rücktransport in die Heimat, Überführungskosten im Todesfall oder Bestattungskosten im Ausland.

Die Preise für diesen zusätzlichen Versicherungsschutz fangen bei 5 Euro pro Jahr an. In der Regel besteht Versicherungsschutz bei allen Auslandsreisen bis 30 Tage Aufenthalt pro Reise.

 

 

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